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Vermögensbildung
 


Vermögensbildung

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sparen regelmäßig einen bestimmten Betrag ihres Einkommens, um einen Grundstock für ein Vermögen zu bilden.

Der Staat unterstützt sie dabei.

Er zahlt an den Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen eine Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame  Leistungen.

Daneben können Arbeitnehmer natürlich auch jene Maßnahmen zur Vermögensbildung in Anspruch nehmen, die allen Bürgern zustehen. Dazu gehört beispielsweise die Wohnungsbauprämie. Diese Förderung können Sie bei der Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft beanspruchen.

Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen

Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Sie, wenn Ihr Arbeitgeber für Sie vermögenswirksame Leistungen in eine der vom Staat geförderten Anlageformen überweist. Zudem dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Die höchsten vom Staat geförderten Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind Beteiligungen z.B. an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit einer maximalen Förderung von 20%.

Wer bekommt die Sparzulage?

  1. Sparzulage erhalten beschäftigte Arbeitnehmer, ebenso Auszubildende sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
  2. Außerdem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als € 20.000,00 für Alleinstehende bzw. € 40.000,00 für Verheiratete betragen. Dabei werden alle Einkünfte und steuerlichen Abzugsbeträge berücksichtigt. Die Einkommensgrenzen werden beispielsweise in der Regel nicht überschritten bei folgenden laufenden Bruttoverdiensten pro Monat:
    • rund € 1.800 für Alleinstehende ohne Kinder

    • rund € 3.600 für verheiratete Alleinverdiener ohne Kinder

    • rund € 4.500 für verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern











 
 
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