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Antragstellung
 

Antragstellung aus der Klageschrift

[...] mit folgendem Antrag:

  • Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Vertreterversammlung der Beklagten vom 07.04.2009 nichtig sind.
  • Zusätzlich im Weg der Anfechtung:

    die Beschlüsse der Vertreterversammlung der Beklagten vom 07.04.2009 werden für nichtig erklärt, insbesondere die Beschlussfassungen
     
    • zu Tagesordnungspunkt 4 über den Prüfbericht für das Geschäftsjahr 2007
       
    • zu Tagesordnungspunkt 5 über die Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2007 und dessen Genehmigung sowie Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
       
    • zu Tagesordnungspunkt 6 über die Entlastung der Vorstände für das Geschäftsjahr 2007
       
    • zu Tagesordnungspunkt 7 über die Entlastung der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2007
       
    • zu Tagesordnungspunkt 8 über die Beschlussfassung über die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie evtl. Satzungsänderungen bzgl. der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und ggf. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
       

Begründung

1.
Zuständig für die Anfechtungsklage ist das Landgericht, in dessen Bezirk die eingetragene Genossenschaft ihren Sitz hat.

Eingetragen ist die Beklagte beim Genossenschaftsregister des Amtsgerichtes Offenbach mit dem Sitz in 63322 Rödermark.

2.
Die Klägerin ist Mitglied in der Beklagten, sie hat ihren Geschäftsanteil von 400,00 € voll eingezahlt und ist gleichzeitig gewählte Vertreterin für Mitglieder gem. § 43 a GenG.

Die Klägerin ist unter der laufenden Nummer 132 als Mitglied der Genossenschaft geführt. Die entsprechende Antragsnummer für die Mitgliedschaft lautet 01001538.

 
 
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